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Fair lesen: Autorinnen und Autoren gegen Zwangslizenzierung von E-Books [Update]

Mit einer zweiseitigen Anzeige, die am Wochenende 16./17.10.2021 in der Süddeutschen Zeitung und der FAZ erschienen ist, protestieren Autorinnen, Autoren, Verlage und Buchhandlungen gegen eine staatlich verordnete »Zwangslizenzierung« von E-Books für öffentliche Bibliotheken. Sie sehen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht.
Mit einer zweiseitigen Anzeige, die am Wochenende 16./17.10.2021 in der Süddeutschen Zeitung und der FAZ erschienen ist, protestieren Autorinnen, Autoren, Verlage und Buchhandlungen gegen eine staatlich verordnete »Zwangslizenzierung« von E-Books für öffentliche Bibliotheken. Sie sehen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht.

In einem offenen Brief wendet sich ein Bündnis aus 185 Autorinnen und Autoren, Verlagen und Buchhandlungen gegen die staatlich »erzwungene Online-Ausleihe zu Niedrigpreis-Bedingungen«. Der Brief erscheint als doppelseitige Anzeigen in den Wochenendausgaben der »Süddeutschen Zeitung« und der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (16./17. Oktober 2021).

Der offene Brief im Wortlaut:

Vielfalt, Mut zu Neuem und die Freiheit des Denkens – das sind die Triebfedern der Literatur in einer offenen Gesellschaft. Wir, die Gemeinschaft von Autorinnen und Autoren, Verlagen und Buchhandel, stoßen Debatten an. Unsere Romane und Geschichten, Gedichte und Dramen, Sachbücher, Ratgeber, Fachbücher, Lehrbücher, Essays und Kinderbücher eröffnen Lesenden neue Welten und Sichtweisen. Heute sind wir in Sorge, dass die Politik unsere Arbeitsgrundlage aufs Spiel setzt – durch Bestrebungen, mit dem Zugang zu Literatur zugleich digitale Ausleihe zu Niedrigpreisen zu erzwingen. Der Weg dorthin soll über die öffentlichen Bibliotheken führen. Doch dieser Weg wäre fatal. Selbstverständlich schätzen wir das Konzept der Bibliotheken, Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Lage die Möglichkeit zum Lesen von Büchern zu geben. Gleichzeitig müssen sich Autorinnen und Autoren auf gerechte Vergütung verlassen können – und frei in ihren Entscheidungen bleiben. Dafür sorgt der Buchmarkt, der zugleich Grundvoraussetzung für literarische Vielfalt ist.

Wenn aber aufgrund politischer Entscheidungen neue Werke ab dem Tag ihres Erscheinens in allen Bibliotheken in der nahezu kostenlosen Online-Ausleihe verfügbar gemacht werden müssen, gefährdet das einen seit Jahrzehnten funktionierenden Markt und damit die Existenzgrundlage von Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern, Verlagen und Buchhandlungen. Mit anderen Worten: Die erzwungene Online-Ausleihe zu Niedrigpreis- Bedingungen – insbesondere für Neuerscheinungen – wäre ein wirtschaftliches Desaster für alle, die vom Kulturgut Buch leben. Wer die Onleihe für E-Books nahe am Nulltarif fordert, der bedroht die literarische Freiheit in unserem Land. Deshalb fordern wir: Lesen muss fair bleiben – denn Schreiben ist nicht umsonst. Die Initiative Fair Lesen engagiert sich für Vielfalt und Meinungsfreiheit in der Literatur und für das Fortbestehen eines funktionierenden Marktes, der ein breites Spektrum an Sichtweisen, Perspektiven, Stimmen und Meinungen fördert.

Unter den über 185 Unterzeichnern finden sich fast alle namhaften Autoren wie Christian Berkel, Sibylle Berg, Maxim Biller, Thea Dorn, Sebastian Fitzek, Nina George, Judith Hermann, Daniel Kehlmann, Hape Kerkeling, Ildikó von Kürthy, Charlotte Link, Paul Maar, Sven Regener, Frank Schätzing, Ferdinand von Schirach, Benedict Wells, Ulrich Wickert, Peter Wohlleben und Juli Zeh, ebenso die Verlegerinnen und Verleger großer und kleiner Verlage und etliche Buchhandlungen.

Hintergrund dieser Initiative ist, dass der Deutsche Bibliotheksverband seit langem fordert, dass das Ausleihen von E-Books über die Onleihe der Bibliotheken schneller und unkomplizierter möglich sein müsse. Die Vergütung solle pauschal oder über Institutionen wie die VG Wort erfolgen. Insbesondere sollen auch neue Bücher sofort bei Erscheinen in der Onleihe verfügbar sein. Vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen erneuerte der Verband nochmals an »seine wichtigsten bibliothekspolitischen Anliegen«, zu denen gehört:

Sicherstellung, dass Bibliotheken beim E-Lending aus allen auf dem Markt erhältlichen Werke auswählen und auch Neuerscheinungen zu angemessenen Bedingungen an ihre Nutzer*innen verleihen können

Diese Forderung hat beim Bundesrat bereits Anklang gefunden. Das Länderparlament schloss sich im Corona-Frühjahr 2020 der Forderung der Bibliotheken an und verlangt eine diesbezügliche Änderung des Urheberrechts. Paradoxerweise also in einer Zeit, in der Buchhandlungen aufgrund staatlicher Anordnungen schließen mussten und das E-Book ohnehin einen großen Aufschwung erfuhr. Der Bundesrat schlägt folgende Erweiterung als Paragraf 45b des Urheberrechtes vor:

Ist ein Schriftwerk mit Zustimmung des Rechteinhabers als digitale Publikation (E-Book) erschienen und als solche erhältlich, so ist der Verleger dazu verpflichtet, nicht kommerziell tätigen Bibliotheken ein Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen einzuräumen. Zu den Drucksache 142/21 (Beschluss) – 8 – angemessenen Bedingungen zählt insbesondere, dass den Bibliotheken das Recht eingeräumt wird, jeweils ein Vervielfältigungsstück des Werks digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person zugänglich zu machen.

Doch Autoren und Buchhandel sehen diese »Zwangslizenz« als problematisch an. Die Regelung bedrohe die wirtschaftliche Existenz der Autorinnen und Autoren und des Buchhandels. Die wenigsten Autorinnen und Autoren können schon jetzt vom Schreiben leben. Die meisten Einnahmen werden in der Regel dann erzielt, wenn das Buch neu auf dem Markt kommt. Ob und zu welchen Bedingungen E-Books an die Bibliotheken lizenziert werden, das legen bislang allein die Verlage fest. Um sich nicht selbst zu schaden, werden E-Book-Lizenzen von Neuerscheinungen in der Regel erst mit etwas Abstand vergeben.

Nach Angaben der Initiative »fair lesen« mache der digitale E-Book-Verleih über die öffentlichen Bibliotheken (Onleihe) bereits jetzt 46% aller EBookNutzungen aus, doch würde der Umsatzanteil der Verlage an diesem Verleihgeschäft nur 6% ausmachen. Die Buchhandlungen sind hier ohnehin ganz außen vor.

Der Initiative haben sich über die Website initiative-fair-lesen.de bereits weitere Autorinnen und Autoren, Verlagen und Buchhandlungen angeschlossen. Auch Autorinnen- und Autorenverbände wie »Das Syndikat« sind mittlerweile mit dabei. Über die Website der Initiative kann der Brief weiterhin mitunterzeichnet werden.

Update: Bibliotheksverband wehrt sich gegen »Unterstellungen« der Kampagne »fair lesen«

Die Kampagne schlägt mittlerweile hohe Wellen in den sozialen Medien und der Deutsche Bibliotheksverband hat dazu in einer Pressemeldung vom 18. Oktober 2021 Stellung bezogen. Nach Meinung der Bibliotheken »unterstellen Autor*innen und Verleger*innen den Öffentlichen Bibliotheken, dass diese mit dem Verleih von E-Books den E-Buch-Markt zerstören und dadurch Kreativität sowie freie Meinungsäußerung massiv beeinträchtigen würden«. Der Appell beruhe auf »Falsch- und Fehlinformationen«.

Die Bibliotheken weisen darauf hin, dass laut einer GfK-Umfrage E-Book-Ausleiher auch die fleißigsten E-Book-Käufer seien. Es sei zudem die Kernaufgabe der Bibliotheken, »Lesefreude zu wecken und Lesekompetenz zu fördern«. Zu den Modalitäten der Onleihe führen die Bibliotheken u. a. aus:

  • Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher“. Das stellt sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.
  • Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E- Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
  • Bibliotheken zahlen für die Lizenzen deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird.

Die gesamte Meldung des Bibliotheksverbandes ist unten verlinkt.

Allerdings wird auch der Verband reichlich pathetisch, wenn es um die Frage geht, warum es zur Erfüllung des Auftrags unbedingt entleihbare Neuerscheinungen als E-Book bedarf.  Laut Bibliotheken bestehe durch fehlende digitale Neuerscheinungen in der Ausleihe eine »absehbar einhergehende Spaltung in informierte und nicht informierte Mitglieder unserer Gesellschaft«.

Links ins Web:

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4 Kommentare

  1. Da wird ein bisschen was vermischt und unpräzisie dargestellt in der Sache, es ist ja keinsfalls so, dass Bibliotheken nichts Zahlen würden oder würden wollen für Lizenzen. Da fließen hohe Summen an die Verlage, die es auch letztlich in der Hand haben, ob es den Schrifsteller*innen finanziell gut geht oder nicht.
    “Nach Angaben der Initiative »fair lesen« mache der digitale E-Book-Verleih über die öffentlichen Bibliotheken (Onleihe) bereits jetzt 46% aller E–Book–Nutzungen aus, doch würde der Umsatzanteil der Verlage an diesem Verleihgeschäft nur 6% ausmachen.” Dieser Passus ist etwas schräg formuliert bzw. passt die Gegenüberstellung mM nach nicht gut. Der gesamte Umsatzanteil der Verlage mit EBooks beträgt 6% in 2020.
    Warum ein großer kommerzieller Anbieter vom Amazons, der tatsächlich Ebook-Flatrates anbietet, völlig aussen vor gelassen wird in der Diskussion, ist auch fragwürdig. Bibliotheken mit ihren diversen aufs Gemeinwohl gerichteten Aufträgen da so als Buhmann hinzustellen, ist zu einfach gedacht. Wenn man ans gedruckte Buch denkt, wären manche Erscheinungen gar nicht tragbar, wenn nicht die hohe Quote wäre, die quasi automatisch in die bundesdeutschen Bibliotheken wandert. Miteinander und nicht Gegeneinande ist das Gebot der Zeit.

    • Nein, der 6% Umsatzanteil, den die Initiative hier nennt, hat nichts mit den bislang immer genannten 6% Umsatzanteil zu tun, den die E-Books bislang immer am Gesamtumsatz der Verlage hatten. Ein Wert, der in der Corona-Zeit leicht gestiegen ist. Die hier genannten 6% sind tatsächlich der Umsatzanteil der Onleihe am E-Book-Geschäft. Also 6% von 6%, wenn man so will. Zumindest nach Aussage der Initiative. Worauf diese Zahlen beruhen, wird nicht weiter ausgeführt.

  2. Die Onleihe der Stadtbibliotheken als Totengräber der Literaturbranche? Oha!
    Ob sich die Verlage, Buchhändler und beteiligten AutorInnen mit dieser Aktion einen Gefallen getan haben, die EbookleserInnen der Stadtbibliotheken als Feindbild auszumachen? “Gegen die Zwangslizenzierung. Für Vielfalt und Meinungsfreiheit” Nun ja, warum komplex, wenn man schön vereinfachen kann.
    Klar, der Buchbranche geht es dreckig. Jährliche Umsatzrückgänge beim analogen Verkauf und beim Vertrieb der Ebooks sind die hohen Erwartungen von vor 10 Jahren auch ausgeträumt. Und die Stadtbibliotheken sind jetzt daran Schuld?
    – Viele Stadtbibliotheken kaufen seit Jahren mit steigenden Budgets Ebooks und Eaudios, denn auch bei den Ausleihzahlen von Medien im Papierformat gibt es in vielen Stadtbibliotheken Ausleihrückgänge. Wenn Bücher gerne genutzt werden, kaufen die Stadtbibliotheken auch Mehrfachexemplare oder XL-Lizenzen zum dreifachen Buchpreis.
    – Das integrierte DRM in Verbindung mit der Hardware (Ebookreader) ist in der Funktionalität stellenweise zum Haare raufen. Klar, die Ebookleserinnen, (Altersschnitt im Support 55-70 Jahre) sind ja potentielle Raubkopierer. Amazon reibt sich jeden Tag über diese Strategie die Hände.
    – Bei vielen Titeln erlischt die Lizenz nach 48 Monaten oder 52 Ausleihen. Das wäre so, als ob der Verleger in die Bibliothek stapft und die Bücher aus dem Regal zieht und sagt: “So, dürft ihr gerne wieder neu kaufen”
    -Klar, Verlage und Autoren müssen besser entlohnt werden. Das ist doch, aber auch eine Baustelle der Verlage oder? Wie wäre es denn, wenn es mal in den letzten 10 Jahren ein einheitliches Angebot der Verlage zu dieser Thematik gegeben hätte?

    Es wäre schön gewesen, die beteiligten Autorinnen hätten mal vorher einen Kaffee mit den BibliothekarInnen in ihrer heimatlichen Stadtbibliothek getrunken und sich über die Komplexität des Themas aufklären lassen sollen, bevor Sie dieses Pamphlet unterschreiben. Ich stelle gerne das Wasser in meiner Stadtbibliothek warm 🙂

    PS: hier ein Artikel der die Situation recht differenziert beschreibt:
    https://t3n.de/news/onleihe-verlage-bibliotheken-ebooks-verguetung-1417666/

  3. Auch ich schüttele nur den Kopf über diese Kampagne. Von wem haben sich die lieben Kolleginnen und Kollegen da einspannen lassen?
    Ab wann sollen die E-Books denn ausleihbar sein? 2 Jahre alt? 3 Jahre? 5? Man stelle sich das für gedruckte Werke (kann man kopieren! Hilfe!) vor. Vieles erscheint aber nur noch digital. Sollen doch alle, die sich interessante Neuerscheinungen nicht per Kauf leisten können, in die Röhre schauen – oder wie?
    Ganz ehrlich: ich wäre froh gewesen, wenn mein Buch in Büchereien zum Ausleihen erhältlich gewesen wäre. So etwas kurbelt den Verkauf meiner Erfahrung nach nämlich eher noch ein klein bisschen an.

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